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First Lady

Die Bezeichnung „First Lady” entstammt dem Englischen, findet inzwischen auch im deutschen Sprachgebrauch Anwendung und bedeutet  übersetzt „erste Dame”. Mit „First Lady” ist im Allgemeinen die Gattin eines Staatsoberhauptes gemeint, also die „erste Dame” im Staat.

Ursprünglich wurde die Ehefrau des amerikanischen Präsidenten als First Lady bezeichnet beziehungsweise formell die Gastgeberin im Weißen Haus, so dass bei ledigen, verwitweten oder geschiedenen Präsidenten in der Regel andere weibliche Mitglieder der Familie (Schwester, Tochter, Schwiegertochter etc.) zur First Lady ernannt werden.

Mittlerweile findet sich der Ausdruck jedoch in etlichen Staaten und Sprachen. Zum Teil wurde die Bezeichnung in die jeweilige Landessprache übersetzt, in Frankreich beispielsweise wird von der Première Dame gesprochen, wenn die Ehefrau des Präsidenten gemeint ist.

Prinzipiell begleiten die First Ladys (First Ladies) diplomatische Aufgaben und pflegen Kontakte und Beziehungen zu den Gattinnen und Familien anderer Staats- und Regierungschefs. Allerdings existieren in der Geschichte auch First Ladys, die sich aktiv am politischen Geschehen im eigenen Land beteiligten, hier ist zum Beispiel „Primera Dama” María Eva Duarte de Perón, bekannt als Evita, zu nennen, sowie (einstige) First Ladys, die sich selbst zur Präsidentschaftskandidatur aufstellen ließen (Cristina Elisabet Fernández de Kirchner etc.).

Mit dem Begriff „Second Lady” („zweite Dame”) ist regulär die Gattin des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika gemeint.

Der Ehemann eines weiblichen Staats- oder Regierungschefs wird, obwohl es sich hierbei nicht um eine allgemeingültige Bezeichnung handelt, oft „First Husband” („erster Ehemann”) oder „First Gentleman” genannt (Joachim Sauer – Ehemann von Angela Merkel).

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